Leistungsverzeichnis der ESSO Wärme-Service -Wartungsvereinbarung
  
A. Kontrolle der Heizungsanlage
1. Sichtkontrolle des Heizöllagerbehälters einschließlich
Armaturen, Füll- und Entlüftungsleitung. Untersuchung
des Behälterinhalts auf Wasser bei unterirdischen Tanks.
2. Elektrische Funktionskontrolle des Grenzwertgebers.
Überprüfung hinsichtlich seiner richtigen Plazierung bei
mehreren Tanks.
3. Sichtkontrolle der ölführenden Leitungen mit Armaturen. Ggf. Nachziehen der Verschraubungen.
4. Kontrolle der Zuluftöffnung zum Heizraum.
5. Sichtkontrolle des Abgasrohres und des Schornsteins,
Funktionskontrolle des Zugbegrenzers und der Abgas-drosselklappe.
6. Sichtkontrolle des Heizkessels und des Warmwasser-
speichers.
7. Betriebskontrolle des Heizungsmischers und Mischer-
motors, der Umwälzpumpe, der Speicherladepumpe und
des Ausdehnungsgefäßes.
  
  
B. Wartung des Brenners
1  Probelauf des Brenners, Erfassen der Meßwerte.
2. Reinigen des Brenners und seiner Teile.
3. Prüfen der Brennerteile auf Sitz, Maßgenauigkeit, Betriebssicherheit und Funktion. Einstellung ggf. korrigieren. Sofern erforderlich, schadhafte Teile aus-, Ersatzteile einbauen. Lieferung der Ersatzteile gegen Berechnung.
4. Funktions-, Sicherheits- bzw. Abschalttest des Ölfeue-
rungsautomaten mit Flammenüberwachung (z. B. Fotowi-
derstand), der Kessel- und Speicherthermostate sowie des Notschalters.
5. Ausbau und Reinigung, ggf. Erneuerung der Düse sowie
der Filter in Saugleitung und Brennerpumpe. Teilelieferung
gegen Berechnung.
6. Zugängige elektrische Anschlüsse aller mit dem Ölbrenner verbundenen Verdrahtungen auf festen Klemmensitz prüfen.
  
  
  
7. Nach der Kesselreinigung Überprüfung der Verbrennung durch Ermittlung folgender Daten:
- Rußzahl
- Kohlendioxidgehalt/Sauerstoffgehalt der Abgase
- Ölderivate
- Abgasverlust
- Abgastemperatur
- Schornsteinzug
- Düsenbezeichnung
- Pumpendruck
- Öldurchsatz
- Einhaltender Gesetze
8. Ölbrenner unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmun
gen auf wirtschaftlichen und umweltfreundlichen Betrieb
einstellen.
9. Abschließende äußere Reinigung des Ölbrenners. Eintragen der Daten auf dem Aufkleber. Erstellen des Arbeitsberichtes. Übergabe der betriebsbereiten Anlage.
 
 
 
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